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UG Online Notar – Gründung per Videobeurkundung
Seit Januar 2022 können Sie Ihre UG komplett online beim Notar gründen. Die Videobeurkundung macht den Weg zum Notar überflüssig und spart durchschnittlich 200 bis 300 Euro Fahrtkosten und Arbeitszeit.
Was ist eine Online-Notarbeurkundung bei der UG-Gründung?
Die Online-Notarbeurkundung ermöglicht die Gründung Ihrer Unternehmergesellschaft per Videokonferenz. Sie benötigen lediglich einen Computer mit Kamera, Mikrofon und eine stabile Internetverbindung.
Der Notar führt die komplette Beurkundung digital durch. Alle Gesellschafter können von verschiedenen Standorten teilnehmen. Die rechtliche Wirksamkeit entspricht exakt der klassischen Beurkundung vor Ort.
Voraussetzungen für die Online-UG-Gründung
Für die Videobeurkundung müssen bestimmte technische und rechtliche Anforderungen erfüllt sein:
Qualifizierte elektronische Signatur aller Gesellschafter
Sichere Videokonferenz-Software des Notars
Eindeutige Identifikation per Personalausweis oder Reisepass
Deutschkenntnisse oder zugelassener Dolmetscher
Ablauf der UG-Gründung per Online-Notar
Vorbereitung und Terminvereinbarung
Sie vereinbaren zunächst einen Termin mit einem für Online-Beurkundungen zugelassenen Notar. Nicht alle Notare bieten diesen Service an – derzeit sind etwa 30 Prozent der deutschen Notare entsprechend ausgerüstet.
Der Notar sendet Ihnen vorab alle Dokumente digital zu. Dazu gehören der Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung und eventuelle Vollmachten.
Der Beurkundungstermin
Phase | Dauer | Inhalt |
|---|---|---|
Identitätsprüfung | 5-10 Min | Ausweis-Check per Video |
Vertragsdurchgang | 20-30 Min | Erläuterung aller Klauseln |
Unterzeichnung | 10-15 Min | Digitale Signatur |
Nachbereitung | 5 Min | Nächste Schritte besprechen |
Nach der Beurkundung
Der Notar übermittelt die Unterlagen elektronisch an das Handelsregister. Die Anmeldung erfolgt automatisch – Sie müssen nichts weiter tun. Innerhalb von 2-4 Wochen erhalten Sie die Eintragungsbestätigung.
Kosten der Online-UG-Gründung beim Notar
Die Notarkosten bleiben bei der Online-Beurkundung identisch zur klassischen Gründung. Bei einer UG mit 1 Euro Stammkapital zahlen Sie:
Beurkundung Gesellschaftsvertrag: 125 Euro
Geschäftsführerbestellung: 60 Euro
Handelsregisteranmeldung: 90 Euro
Gesamt: 275 Euro (plus 19% Mehrwertsteuer)
Zusätzlich entstehen Gebühren für die qualifizierte elektronische Signatur von etwa 50-80 Euro pro Person. Diese Investition lohnt sich besonders bei mehreren Gesellschaftern oder wenn Sie regelmäßig Verträge digital abschließen.
Den genauen Kostenbedarf für Ihre UG-Gründung können Sie mit unserem GmbH-Kostenrechner ermitteln.
Vorteile der Online-Notarbeurkundung
Zeit- und Kostenersparnis
Die Videobeurkundung spart erhebliche Reisezeiten und -kosten. Gesellschafter aus verschiedenen Städten müssen sich nicht an einem Ort treffen. Ein Gründer aus München und einer aus Hamburg können gemeinsam mit einem Berliner Notar die UG gründen.
Berufstätige sparen sich den halben oder ganzen Tag Ausfall. Statt 4-6 Stunden investieren Sie nur 1-2 Stunden für die Online-Gründung.
Flexibilität bei der Terminplanung
Online-Notare bieten oft erweiterte Sprechzeiten an. Termine am frühen Morgen oder späten Abend sind möglich. Die Buchung erfolgt meist über Online-Kalendersysteme.
Rechtssicherheit bleibt gewährleistet
Die Online-Beurkundung hat dieselbe rechtliche Wirkung wie die klassische Beurkundung. Der Notar prüft alle Unterlagen genauso sorgfältig und berät Sie umfassend zu rechtlichen Aspekten.
Welche Notare bieten Online-UG-Gründungen an?
Auswahl des richtigen Notars
Suchen Sie gezielt nach Notaren mit Online-Beurkundung. Die Bundesnotarkammer führt eine Liste zertifizierter Notare. Große Städte haben meist mehrere Anbieter, in ländlichen Gebieten ist das Angebot noch begrenzt.
Wichtige Auswahlkriterien:
Zertifizierung für Online-Beurkundungen
Erfahrung mit UG-Gründungen
Transparente Kostenaufstellung
Gute Erreichbarkeit und Service
Regionale Unterschiede
In Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg ist das Angebot am größten. Berlin, Hamburg und München haben die meisten spezialisierten Online-Notare. In kleineren Bundesländern müssen Sie eventuell auf Notare aus Nachbarregionen ausweichen.
Grenzen der Online-UG-Gründung
Technische Einschränkungen
Nicht alle Gründungskonstellationen eignen sich für die Online-Beurkundung. Komplexe Gesellschaftsverträge mit besonderen Regelungen erfordern oft intensive Beratung, die persönlich besser funktioniert.
Bei mehr als 5-6 Gesellschaftern wird die Videokonferenz unübersichtlich. Hier empfiehlt sich weiterhin die klassische Beurkundung.
Rechtliche Beschränkungen
Bestimmte Vollmachten und Sonderregelungen lassen sich online schwerer abwickeln. Wenn Sie gleichzeitig Immobilien übertragen oder komplexe Finanzierungsverträge abschließen, ist der persönliche Termin meist praktischer.
Unser Rechtsform-Finder hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob eine UG die richtige Wahl für Ihr Vorhaben ist.
Alternative: Gründung mit Musterprotokoll
Für einfache UG-Gründungen mit bis zu drei Gesellschaftern steht das Musterprotokoll zur Verfügung. Diese standardisierte Form reduziert die Notarkosten auf etwa 150-200 Euro.
Das Musterprotokoll eignet sich besonders für:
Einzelgründungen oder kleine Teams
Standardgeschäftszwecke ohne Besonderheiten
Gründer ohne spezielle Regelungswünsche
Die Online-Beurkundung funktioniert auch mit dem Musterprotokoll und verkürzt den Termin auf 15-20 Minuten.
Fazit: Wann lohnt sich die Online-UG-Gründung?
Die Online-Notarbeurkundung ist besonders vorteilhaft für Gründer mit weiten Anfahrtswegen, mehreren Gesellschaftern an verschiedenen Standorten oder knappen Zeitressourcen. Die Kostenersparnis bei Reise und Arbeitsausfall übersteigt oft die zusätzlichen Gebühren für die digitale Signatur.
Für komplexe Gründungen oder wenn Sie unsicher sind, bleibt die klassische Beratung beim Notar vor Ort die bessere Wahl. Die persönliche Beratung ermöglicht detailliertere Rückfragen und eine intensivere Prüfung Ihrer individuellen Situation.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.