Notarkosten Rechner
Berechnen Sie Ihre Notarkosten nach Stammkapital und Bundesland
Geplantes Stammkapital der GmbH oder UG
Anzahl der Gesellschafter (1–10)
Sie können das günstigere Musterprotokoll verwenden
Häufige Fragen zu Notarkosten bei der GmbH-Gründung
Wie werden Notarkosten bei der GmbH-Gründung berechnet?
Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühr basiert auf dem Geschäftswert (= Stammkapital, mindestens €30.000) und wird anhand einer gesetzlichen Tabelle ermittelt. Für eine Standard-GmbH-Gründung fallen 2,0 einfache Gebühren an.
Was ist das Musterprotokoll und wie spare ich damit?
Das Musterprotokoll ist ein vereinfachter Gesellschaftsvertrag für GmbHs mit bis zu 3 Gesellschaftern. Statt 2,0 Gebühren fallen nur 1,0 Gebühr an – eine Ersparnis von ca. 30–50%. Nachteil: weniger Flexibilität bei der Satzungsgestaltung.
Welche weiteren Kosten entstehen neben der Notargebühr?
Zusätzlich zur Notargebühr fallen an: Handelsregistereintragung (€260 fest), Beglaubigungen der Unterschriften (ca. €20–25 pro Gesellschafter) sowie Auslagen für Porto und Kopien (€20–50). Insgesamt liegen die Nebenkosten typisch bei €300–500.
Gibt es regionale Unterschiede bei Notarkosten?
Die Grundgebühren sind deutschlandweit durch das GNotKG gesetzlich geregelt. Es gibt jedoch geringe regionale Abweichungen bei Auslagen und Nebenkosten. In Städten wie Berlin, Hamburg oder München können die Gesamtkosten leicht höher ausfallen.