UG gründen Voraussetzungen – Was Sie wissen müssen

Eine Unternehmergesellschaft (UG) können Sie bereits mit einem Euro Stammkapital gründen. Diese Rechtsform ist seit 2008 die günstige Alternative zur GmbH und ermöglicht auch Gründern mit geringem Kapital den Einstieg in die haftungsbeschränkte Unternehmensführung.

Grundlegende Voraussetzungen für die UG-Gründung

Stammkapital und Einlage

Das Mindeststammkapital einer UG beträgt einen Euro. In der Praxis empfehlen Experten jedoch mindestens 1.000 bis 2.500 Euro, um die Geschäftsfähigkeit sicherzustellen.

Die Stammeinlage muss vor der Handelsregistereintragung vollständig eingezahlt werden. Sacheinlagen sind bei der UG nicht möglich – nur Bareinlagen sind zulässig.

Stammkapital

Voraussetzung

Empfehlung

Minimum

1 Euro

1.000-2.500 Euro

Maximum

24.999 Euro

Je nach Bedarf

Einzahlung

100% vor Eintragung

Vollständig auf Geschäftskonto

Gesellschafter-Voraussetzungen

Eine UG kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Gesellschafter.

Natürliche Personen müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Juristische Personen können ebenfalls Gesellschafter werden.

Ausländische Gesellschafter sind grundsätzlich zulässig. Bei Gesellschaftern aus Nicht-EU-Ländern können zusätzliche Nachweise erforderlich werden.

Geschäftsführer-Voraussetzungen

Persönliche Anforderungen

Jede UG benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Dieser muss eine natürliche Person sein und unbeschränkt geschäftsfähig sein.

Der Geschäftsführer muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Land, einem EWR-Staat oder der Schweiz haben. Deutsche Staatsbürger können von überall aus eine UG führen.

Ausschlussgründe

Folgende Personen können nicht Geschäftsführer werden:

  • Minderjährige

  • Personen unter Betreuung

  • Verurteilte Straftäter bei bestimmten Delikten

  • Personen mit Berufsverbot

Firmierung und Sitz

Firmenname-Vorschriften

Die Firma muss den Zusatz "UG (haftungsbeschränkt)" oder "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" enthalten. Abkürzungen wie "UG haftungsbeschränkt" sind nicht zulässig.

Der Firmenname muss zur Kennzeichnung geeignet und von anderen Unternehmen unterscheidbar sein. Eine Prüfung durch die IHK oder das Handelsregister ist ratsam.

Geschäftssitz

Die UG muss ihren Sitz in Deutschland haben. Der Sitz muss nicht mit dem tatsächlichen Geschäftsbetrieb übereinstimmen, sollte aber eine ladungsfähige Anschrift sein.

Eine reine Postfachadresse reicht nicht aus. Virtual Offices sind möglich, wenn eine persönliche Zustellung gewährleistet ist.

Notarielle Beurkundung und Anmeldung

Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Das Gesetz sieht ein Musterprotokoll vor, das bei einfachen Gründungen genutzt werden kann.

Das Musterprotokoll eignet sich für:

  • Bis zu drei Gesellschafter

  • Einen Geschäftsführer

  • Einen Geschäftsgegenstand

  • Keine besonderen Regelungen

Handelsregistereintragung

Die UG entsteht rechtlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Bis dahin haften die Handelnden persönlich für alle Verbindlichkeiten.

Die Anmeldung erfolgt durch den oder die Geschäftsführer beim zuständigen Amtsgericht. Erforderliche Unterlagen sind der beurkundete Gesellschaftsvertrag und weitere Nachweise.

Besondere Pflichten der UG

Rücklagenbildung

Eine UG muss jährlich 25 Prozent ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzahlen. Diese Pflicht endet erst bei Erreichen von 25.000 Euro Stammkapital.

Dann kann die UG durch Beschluss in eine GmbH umgewandelt werden. Die Kosten für diese Umwandlung betragen etwa 300 bis 800 Euro.

Jahresüberschuss

Rücklage (25%)

Verfügbarer Betrag

4.000 Euro

1.000 Euro

3.000 Euro

8.000 Euro

2.000 Euro

6.000 Euro

12.000 Euro

3.000 Euro

9.000 Euro

Buchführung und Bilanzierung

Die UG unterliegt denselben Buchführungspflichten wie eine GmbH. Dazu gehören:

  • Ordnungsgemäße Buchführung

  • Jahresabschluss mit Bilanz und GuV

  • Offenlegung beim Bundesanzeiger

  • Bei größeren UGs: Lagebericht

Kosten der UG-Gründung

Pflichtkosten

Die Mindestkosten für eine UG-Gründung betragen etwa 300 bis 800 Euro. Diese setzen sich zusammen aus:

  • Notarkosten: 150-300 Euro

  • Handelsregisteranmeldung: 150 Euro

  • Gewerbeanmeldung: 15-65 Euro

  • Geschäftskonto-Eröffnung: 0-50 Euro

Zusätzliche Kosten entstehen für Beratung, Gewerbeanmeldung und laufende Kontoführung.

Eine detaillierte Kostenaufstellung finden Sie in unserem GmbH-Kostenrechner, der auch UG-Gründungen abbildet.

Alternativen zur UG prüfen

Vor der UG-Gründung sollten Sie andere Rechtsformen prüfen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind oft kostengünstiger und flexibler.

Unser Rechtsform-Finder hilft bei der optimalen Wahl der Unternehmensform basierend auf Ihren individuellen Anforderungen.

Für größere Projekte mit ausreichend Kapital ist oft die direkte GmbH-Gründung sinnvoller. Die Notarkosten unterscheiden sich nur geringfügig zwischen UG und GmbH.

Fazit zu UG-Gründungsvoraussetzungen

Die UG-Gründung ist mit geringen rechtlichen Hürden verbunden und bereits ab einem Euro Stammkapital möglich. Die wichtigsten Voraussetzungen sind ein geschäftsfähiger Geschäftsführer, vollständige Kapitaleinzahlung und notarielle Beurkundung.

Planen Sie realistische Kosten von mindestens 500-800 Euro und beachten Sie die besonderen Pflichten zur Rücklagenbildung. Eine sorgfältige Vorbereitung und professionelle Beratung sichern den Gründungserfolg.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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