GmbH Steuern 2026 – Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, USt

Eine GmbH zahlt 2026 mindestens 26,38 Prozent Steuern auf ihren Gewinn. Diese Gesamtbelastung setzt sich aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zusammen.

Der entscheidende Vorteil: Im Gegensatz zu Personengesellschaften unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer mit einem festen Satz von 15 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer.

Steuerbelastung GmbH bei verschiedenen Hebesätzen

Körperschaftsteuer bei der GmbH

Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es keine progressiven Steuersätze – der Satz bleibt konstant, egal ob die GmbH 25.000 Euro oder 2 Millionen Euro Gewinn macht.

Zusätzlich zur Körperschaftsteuer fällt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer an. Das entspricht 0,825 Prozent des Gewinns (15% × 5,5%).

Freibeträge und Besonderheiten

Kleine Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen von reduzierten Steuersätzen profitieren. Bei einem Gewinn bis 25.000 Euro jährlich beträgt die Körperschaftsteuer nur 1.500 Euro plus 25 Prozent des übersteigenden Betrags.

Gewerbesteuer für GmbH-Gesellschafter

Jede GmbH ist automatisch gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer berechnet sich nach folgender Formel:

Gewerbesteuer = Gewerbeertrag × Steuermesszahl × Hebesatz

Die bundeseinheitliche Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent. Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest – mindestens jedoch 200 Prozent.

Hebesatz

Gewerbesteuer

Gesamtbelastung mit KSt + SolZ

200%

7,0%

22,83%

300%

10,5%

26,33%

400%

14,0%

29,83%

500%

17,5%

33,33%

Gewerbesteuer-Anrechnung bei Ausschüttungen

Gesellschafter können einen Teil der gezahlten Gewerbesteuer bei ihrer persönlichen Einkommensteuer anrechnen lassen. Das Anrechnungsverfahren gilt aber nur für natürliche Personen, nicht für juristische Personen als Gesellschafter.

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

GmbHs sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig und müssen 19 Prozent (ermäßigt 7 Prozent) Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben. Dafür können sie gezahlte Vorsteuer von der Umsatzsteuer abziehen.

Die Kleinunternehmerregelung greift bei einem Umsatz unter 22.000 Euro im Gründungsjahr und voraussichtlich unter 50.000 Euro im Folgejahr. Bei den meisten GmbHs liegt der Umsatz jedoch darüber.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

GmbHs müssen monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben:

  • Monatlich bei Umsatzsteuer-Zahllast über 7.500 Euro jährlich

  • Quartalsweise bei geringerer Zahllast

  • Jährlich nur bei Neugründungen im ersten Jahr

Steuervorteile der GmbH nutzen

Die GmbH bietet mehrere Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Geschäftsführer-Gesellschafter können sich ein angemessenes Gehalt zahlen und dadurch Lohnsteuer statt Körperschaftsteuer zahlen.

Bei einem Geschäftsführergehalt von 60.000 Euro jährlich beträgt die Steuerbelastung etwa 35 Prozent (inkl. Sozialversicherung). Verbleibt Gewinn in der GmbH, werden nur die 26-33 Prozent Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer fällig.

Verlustverrechnung und Rücklagen

Verluste können zeitlich unbegrenzt vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Allerdings greift ab 1 Million Euro Gewinn eine Mindestbesteuerung von 60 Prozent.

Die GmbH kann steuerfreie Rücklagen bilden und Gewinne über mehrere Jahre verteilen. Das ermöglicht eine gleichmäßigere Steuerbelastung.

Wichtige Steuertermine für GmbH

Diese Fristen müssen GmbHs einhalten:

  1. Körperschaftsteuererklärung: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater 28./29. Februar des übernächsten Jahres)

  2. Gewerbesteuererklärung: Gleiche Frist wie Körperschaftsteuer

  3. Umsatzsteuer-Voranmeldung: Bis zum 10. des Folgemonats

  4. Jahresabschluss: Spätestens 12 Monate nach Geschäftsjahresende

Verspätungszuschläge betragen 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat – mindestens jedoch 25 Euro monatlich.

Steuerliche Pflichten als GmbH

Neben den regulären Steuererklärungen haben GmbHs weitere steuerliche Pflichten:

  • Doppelte Buchführung und Bilanzierung

  • Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen für 10 Jahre

  • Anmeldung bei Finanzamt, Gewerbeamt und IHK

  • Monatliche Lohnsteuer-Anmeldung bei Angestellten

Die Kosten für Steuerberatung sind vollständig abzugsfähig und reduzieren die Steuerlast entsprechend.

Vergleich: GmbH vs. andere Rechtsformen

Die steuerliche Belastung unterscheidet sich erheblich zwischen den Rechtsformen:

Rechtsform

Steuerbelastung

Besonderheiten

GmbH

26-33%

Feste Körperschaftsteuer

UG

26-33%

Identisch zur GmbH

Einzelunternehmen

14-45%

Progressive Einkommensteuer

GbR

14-45%

Transparente Besteuerung

Bei Gewinnen über 100.000 Euro ist die GmbH meist steuerlich vorteilhafter als Personengesellschaften. Der Rechtsform-Finder hilft bei der optimalen Wahl.

Die Gründungskosten einer GmbH können Sie mit dem GmbH-Kostenrechner kalkulieren. Für die Notarkosten fallen zusätzlich 300-800 Euro an.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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