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GmbH Steuern 2026 – Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, USt
Eine GmbH zahlt 2026 mindestens 26,38 Prozent Steuern auf ihren Gewinn. Diese Gesamtbelastung setzt sich aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zusammen.
Der entscheidende Vorteil: Im Gegensatz zu Personengesellschaften unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer mit einem festen Satz von 15 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer.
Steuerbelastung GmbH bei verschiedenen Hebesätzen
Körperschaftsteuer bei der GmbH
Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es keine progressiven Steuersätze – der Satz bleibt konstant, egal ob die GmbH 25.000 Euro oder 2 Millionen Euro Gewinn macht.
Zusätzlich zur Körperschaftsteuer fällt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer an. Das entspricht 0,825 Prozent des Gewinns (15% × 5,5%).
Freibeträge und Besonderheiten
Kleine Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen von reduzierten Steuersätzen profitieren. Bei einem Gewinn bis 25.000 Euro jährlich beträgt die Körperschaftsteuer nur 1.500 Euro plus 25 Prozent des übersteigenden Betrags.
Gewerbesteuer für GmbH-Gesellschafter
Jede GmbH ist automatisch gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer berechnet sich nach folgender Formel:
Gewerbesteuer = Gewerbeertrag × Steuermesszahl × Hebesatz
Die bundeseinheitliche Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent. Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest – mindestens jedoch 200 Prozent.
Hebesatz | Gewerbesteuer | Gesamtbelastung mit KSt + SolZ |
|---|---|---|
200% | 7,0% | 22,83% |
300% | 10,5% | 26,33% |
400% | 14,0% | 29,83% |
500% | 17,5% | 33,33% |
Gewerbesteuer-Anrechnung bei Ausschüttungen
Gesellschafter können einen Teil der gezahlten Gewerbesteuer bei ihrer persönlichen Einkommensteuer anrechnen lassen. Das Anrechnungsverfahren gilt aber nur für natürliche Personen, nicht für juristische Personen als Gesellschafter.
Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug
GmbHs sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig und müssen 19 Prozent (ermäßigt 7 Prozent) Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben. Dafür können sie gezahlte Vorsteuer von der Umsatzsteuer abziehen.
Die Kleinunternehmerregelung greift bei einem Umsatz unter 22.000 Euro im Gründungsjahr und voraussichtlich unter 50.000 Euro im Folgejahr. Bei den meisten GmbHs liegt der Umsatz jedoch darüber.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
GmbHs müssen monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben:
Monatlich bei Umsatzsteuer-Zahllast über 7.500 Euro jährlich
Quartalsweise bei geringerer Zahllast
Jährlich nur bei Neugründungen im ersten Jahr
Steuervorteile der GmbH nutzen
Die GmbH bietet mehrere Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Geschäftsführer-Gesellschafter können sich ein angemessenes Gehalt zahlen und dadurch Lohnsteuer statt Körperschaftsteuer zahlen.
Bei einem Geschäftsführergehalt von 60.000 Euro jährlich beträgt die Steuerbelastung etwa 35 Prozent (inkl. Sozialversicherung). Verbleibt Gewinn in der GmbH, werden nur die 26-33 Prozent Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer fällig.
Verlustverrechnung und Rücklagen
Verluste können zeitlich unbegrenzt vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Allerdings greift ab 1 Million Euro Gewinn eine Mindestbesteuerung von 60 Prozent.
Die GmbH kann steuerfreie Rücklagen bilden und Gewinne über mehrere Jahre verteilen. Das ermöglicht eine gleichmäßigere Steuerbelastung.
Wichtige Steuertermine für GmbH
Diese Fristen müssen GmbHs einhalten:
Körperschaftsteuererklärung: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater 28./29. Februar des übernächsten Jahres)
Gewerbesteuererklärung: Gleiche Frist wie Körperschaftsteuer
Umsatzsteuer-Voranmeldung: Bis zum 10. des Folgemonats
Jahresabschluss: Spätestens 12 Monate nach Geschäftsjahresende
Verspätungszuschläge betragen 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat – mindestens jedoch 25 Euro monatlich.
Steuerliche Pflichten als GmbH
Neben den regulären Steuererklärungen haben GmbHs weitere steuerliche Pflichten:
Doppelte Buchführung und Bilanzierung
Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen für 10 Jahre
Anmeldung bei Finanzamt, Gewerbeamt und IHK
Monatliche Lohnsteuer-Anmeldung bei Angestellten
Die Kosten für Steuerberatung sind vollständig abzugsfähig und reduzieren die Steuerlast entsprechend.
Vergleich: GmbH vs. andere Rechtsformen
Die steuerliche Belastung unterscheidet sich erheblich zwischen den Rechtsformen:
Rechtsform | Steuerbelastung | Besonderheiten |
|---|---|---|
GmbH | 26-33% | Feste Körperschaftsteuer |
UG | 26-33% | Identisch zur GmbH |
Einzelunternehmen | 14-45% | Progressive Einkommensteuer |
GbR | 14-45% | Transparente Besteuerung |
Bei Gewinnen über 100.000 Euro ist die GmbH meist steuerlich vorteilhafter als Personengesellschaften. Der Rechtsform-Finder hilft bei der optimalen Wahl.
Die Gründungskosten einer GmbH können Sie mit dem GmbH-Kostenrechner kalkulieren. Für die Notarkosten fallen zusätzlich 300-800 Euro an.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.