GmbH Körperschaftsteuer – Wie viel Steuer zahlt eine GmbH?

Eine GmbH zahlt 15 Prozent Körperschaftsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf ihre Gewinne. Das ergibt eine effektive Belastung von 15,83 Prozent auf Bundesebene. Dazu kommt noch die Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde zwischen 7 und 17,15 Prozent beträgt.

Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH liegt damit zwischen 22,83 und 32,98 Prozent des zu versteuernden Gewinns. Diese Zahlen machen die GmbH zu einer der steuerlich attraktivsten Rechtsformen in Deutschland.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften. Sie wird auf den zu versteuernden Gewinn der GmbH erhoben und direkt vom Unternehmen gezahlt.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt bundesweit einheitlich 15 Prozent. Dieser Satz gilt für alle GmbHs unabhängig von der Gewinnhöhe – es gibt keine Progression wie bei der Einkommensteuer.

Zusätzlich zur Körperschaftsteuer müssen GmbHs den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer zahlen. Das entspricht 0,83 Prozent des zu versteuernden Gewinns.

Steuerbelastung der GmbH im Detail

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag

Die Körperschaftsteuer wird jährlich per Steuererklärung ermittelt. Sie müssen quartalsweise Vorauszahlungen leisten, wenn die Körperschaftsteuer des Vorjahres über 400 Euro lag.

Steuerart

Satz

Berechnungsgrundlage

Körperschaftsteuer

15%

zu versteuernder Gewinn

Solidaritätszuschlag

5,5%

Körperschaftsteuer

**Gesamt**

**15,83%**

**zu versteuernder Gewinn**

Gewerbesteuer zusätzlich zur Körperschaftsteuer

Jede GmbH zahlt zusätzlich Gewerbesteuer. Der Gewerbesteuersatz variiert je nach Gemeinde und liegt zwischen 200 und 900 Prozent (Hebesatz). Bei einem Gewerbesteuermessbetrag von 3,5 Prozent ergeben sich folgende effektive Sätze:

  • Niedrigster Satz: 7 Prozent (Hebesatz 200%)

  • Durchschnitt: etwa 14 Prozent (Hebesatz 400%)

  • Höchster Satz: 31,5 Prozent (Hebesatz 900%, z.B. Dortmund)

Die Körperschaftsteuer kann teilweise mit der Gewerbesteuer verrechnet werden. Sie erhalten eine Ermäßigung von 40 Prozent der Gewerbesteuerzahlung auf die Körperschaftsteuer.

Freibeträge und Besonderheiten

GmbHs haben keinen körperschaftsteuerlichen Freibetrag. Jeder Euro Gewinn wird mit 15,83 Prozent besteuert. Anders als bei Personengesellschaften gibt es keine steuerfreien Mindestgewinne.

Verlustverrechnung

Verluste können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Sie können bis zu einem Gewinn von einer Million Euro vollständig verrechnet werden. Darüber hinaus sind nur 60 Prozent des übersteigenden Gewinns mit Verlusten verrechenbar.

Ein Verlustrücktrag ist nur in das unmittelbar vorangegangene Jahr möglich und auf eine Million Euro begrenzt.

Körperschaftsteuer vs. Einkommensteuer

Der große Vorteil der GmbH liegt in der konstanten Steuerbelastung von maximal 32,98 Prozent. Bei Personengesellschaften steigt die Steuerbelastung durch den progressiven Einkommensteuertarif:

  • Einkommensteuerspitzensatz: 42 Prozent (ab 62.810 Euro)

  • Reichensteuer: 45 Prozent (ab 277.826 Euro)

  • Plus Gewerbesteuer: weitere 7-17,15 Prozent

  • Gesamtbelastung: bis zu 47,5 Prozent

Die Körperschaftsteuer wird erst bei Gewinnausschüttung für die Gesellschafter relevant. Dann fällt zusätzlich die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an.

Berechnung der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer wird auf den körperschaftsteuerlichen Gewinn berechnet. Dieser entspricht dem handelsrechtlichen Gewinn plus/minus steuerliche Korrekturen:

  1. Handelsrechtlicher Gewinn (aus der GuV)

  2. Plus: nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

  3. Minus: steuerfreie Erträge

  4. Minus: zusätzliche steuerliche Abschreibungen

  5. Ergebnis: körperschaftsteuerpflichtiger Gewinn

Typische Korrekturen sind:

  • 50 Prozent der Bewirtungskosten (nicht abzugsfähig)

  • Geldstrafen und Bußgelder (nicht abzugsfähig)

  • Sonderabschreibungen nach verschiedenen Fördergesetzen

Vorauszahlungen und Steuererklärung

Sie müssen bis zum 31. Mai des Folgejahres eine Körperschaftsteuererklärung abgeben. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist auf den 28./29. Februar des übernächsten Jahres.

Quartalsweise Vorauszahlungen sind fällig am:

  • 10. März (für das 1. Quartal)

  • 10. Juni (für das 2. Quartal)

  • 10. September (für das 3. Quartal)

  • 10. Dezember (für das 4. Quartal)

Die Vorauszahlungshöhe richtet sich nach der Körperschaftsteuer des Vorjahres. Bei erheblichen Abweichungen können Sie eine Anpassung beantragen.

Steueroptimierung bei der GmbH

Die konstante Steuerbelastung ermöglicht eine bessere Planbarkeit als bei Personengesellschaften. Folgende Strategien helfen bei der Steueroptimierung:

Betriebsausgaben maximieren

  • Geschäftsführergehalt steuermindernd ansetzen

  • Betriebliche Altersversorgung nutzen

  • Fortbildungskosten vollständig absetzen

  • Firmenfahrzeug statt Privatfahrzeug

Timing der Gewinnrealisierung

  • Investitionen am Jahresende vorziehen

  • Sonderabschreibungen nutzen

  • Rückstellungen bilden wo rechtlich möglich

Die optimale Steuerplanung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Nutzen Sie unseren GmbH-Kosten-Rechner für eine erste Einschätzung oder den Rechtsform-Finder für einen Vergleich verschiedener Unternehmensformen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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