GmbH Notar Kosten 2026 – Was kostet der Notar?

Die Notarkosten für eine GmbH-Gründung betragen durchschnittlich 800 bis 1.200 Euro. Diese Gebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Stammkapital Ihrer GmbH.

Bei einer Standard-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital zahlen Sie etwa 980 Euro für den Notar. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen: Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Handelsregisteranmeldung und weitere notarielle Tätigkeiten.

Notarkosten nach Stammkapital

Zusammensetzung der Notarkosten bei GmbH-Gründung

Die Notarkosten gliedern sich in mehrere Gebührentatbestände. Der größte Posten ist die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags mit etwa 2,0 Gebühren nach dem GNotKG.

Für die Handelsregisteranmeldung fallen zusätzlich 1,0 Gebühren an. Hinzu kommen Kosten für Beglaubigungen, Vollmachten und die elektronische Übermittlung der Unterlagen.

Detaillierte Kostenaufstellung (25.000 Euro Stammkapital)

Leistung

Gebührensatz

Kosten

Beurkundung Gesellschaftsvertrag

2,0 Gebühren

510 Euro

Handelsregisteranmeldung

1,0 Gebühr

255 Euro

Beglaubigungen

0,5 Gebühren

127 Euro

Auslagen und Porto

Pauschal

88 Euro

**Gesamt**

**980 Euro**

Die Gebühren berechnen sich nach einer Wertgebührentabelle. Bei 25.000 Euro Stammkapital entspricht eine volle Gebühr 255 Euro. Diese Beträge sind bundesweit einheitlich und nicht verhandelbar.

Kostenfaktoren die den Notarpreis beeinflussen

Das Stammkapital ist der wichtigste Kostenfaktor. Je höher das Kapital, desto höher die Notargebühren. Bei 50.000 Euro Stammkapital steigen die Kosten auf etwa 1.240 Euro.

Komplexe Gesellschaftsverträge können zusätzliche Kosten verursachen. Sonderregelungen zu Geschäftsführung, Gesellschafterversammlungen oder Gewinnverteilung erhöhen den Beratungsaufwand.

Die Anzahl der Gesellschafter beeinflusst die Kosten nur minimal. Ob zwei oder fünf Personen gründen, macht bei den Grundgebühren keinen Unterschied.

Zusätzliche Kostentreiber

  • Mehrere Geschäftsführer-Bestellungen: je 127 Euro

  • Komplexe Sacheinlagen: bis zu 30% Aufschlag

  • Nachträgliche Vertragsänderungen: ab 255 Euro

  • Eilige Bearbeitung: Zeitzuschlag möglich

Notarkosten verschiedener Rechtsformen im Vergleich

Eine UG (haftungsbeschränkt) ist deutlich günstiger zu gründen. Die Notarkosten betragen nur etwa 350 bis 400 Euro, da das Mindestkapital bei einem Euro liegt.

Bei der AG fallen wesentlich höhere Notarkosten an. Mit 50.000 Euro Grundkapital zahlen Sie etwa 1.240 Euro plus zusätzliche Kosten für die komplexere Struktur.

Rechtsform

Mindestkapital

Notarkosten

UG

1 Euro

350-400 Euro

GmbH

25.000 Euro

800-1.200 Euro

AG

50.000 Euro

1.500-2.000 Euro

Die Einzelunternehmen oder GbR benötigen keinen Notar für die Gründung. Hier entstehen nur Kosten für Gewerbeanmeldung und eventuelle Handelsregistereintragung.

So sparen Sie bei den Notarkosten

Wählen Sie einen standardisierten Mustervertrag. Viele Notare bieten bewährte Gesellschaftsverträge an, die alle wichtigen Regelungen enthalten und günstiger sind als individuelle Entwürfe.

Bereiten Sie alle Unterlagen vollständig vor. Fehlende Dokumente oder unvollständige Angaben führen zu Mehraufwand und zusätzlichen Terminen.

Eine gute Vorbereitung reduziert die Beratungszeit beim Notar. Informieren Sie sich vorab über Ihre Rechtsform und die gewünschten Regelungen.

Checkliste für den Notartermin

  1. Personalausweise aller Gesellschafter

  2. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Vorerfahrung

  3. Gesellschaftsvertrag-Entwurf durchlesen

  4. Bankbestätigung über Stammkapital

  5. Liste der gewünschten Geschäftsführer

Nutzen Sie unseren GmbH Kostenrechner für eine detaillierte Kalkulation aller Gründungskosten. Der Rechtsform-Finder hilft Ihnen bei der Entscheidung zwischen GmbH und UG.

Weitere Kosten neben dem Notar

Neben den Notarkosten fallen weitere Gebühren an. Das Handelsregister kostet 150 Euro, der Gewerbeschein etwa 15-65 Euro je nach Gemeinde.

Rechnen Sie mit Gesamtkosten von 1.200 bis 1.800 Euro für eine Standard-GmbH-Gründung. In diesem Betrag sind Notar, Handelsregister, Gewerbeanmeldung und erste Beratungskosten enthalten.

Banken verlangen für die Geschäftskontoeröffnung oft eine Mindesteinlage. Diese ist nicht Teil der Gründungskosten, aber notwendig für den Start.

Eine professionelle Beratung zu Steuern und Buchführung kostet zusätzlich 300-800 Euro. Diese Investition zahlt sich jedoch langfristig aus.

Detaillierte Informationen zu allen Kostenpunkten finden Sie in unserem Notarkostenrechner.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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