Das beste Geschäftskonto für Ihre GmbH
Eine GmbH muss ihr Stammkapital auf einem Geschäftskonto einzahlen — bevor die Handelsregistereintragung erfolgt. Wir zeigen, welche Konten am besten geeignet sind und worauf Sie achten sollten.
Unser Testsieger
Funktionen im Vergleich
| Funktion | Qonto | Finom | Holvi |
|---|---|---|---|
| Deutsches IBAN | Ja (DE) | Nein (LT) | Nein (FI) |
| DATEV-Export | Ja | Über CSV | Über CSV |
| Lexoffice-Anbindung | Ja | Ja | Eingeschränkt |
| Karten inklusive | Bis 5 | Bis 3 | Bis 5 |
| Mehrere Nutzer | Ja | Ja | Ja |
| Preis ab | 9 €/Mon. | 7 €/Mon. | 9 €/Mon. |
Braucht eine GmbH ein Geschäftskonto?
Ja. § 4 GmbHG verlangt eine strikte Trennung von privatem und betrieblichem Vermögen. In der Praxis bedeutet das: Ohne Geschäftskonto kommen Sie nicht ins Handelsregister.
- Auf das Konto wird das Stammkapital (mind. 25.000 €, davon mind. 12.500 € sofort) eingezahlt.
- Der Bankbeleg ist Voraussetzung für die Eintragung beim Handelsregister.
- Erst nach Eintragung wird aus der GmbH i. G. eine vollwertige GmbH.
- Ohne separates Konto droht zudem die Aberkennung der Haftungsbeschränkung (Durchgriffshaftung).
Wann brauche ich das Konto?
- 1. Vor dem Notartermin: Konto bereits online vorbereitet, damit nach der Beurkundung sofort eingezahlt werden kann.
- 2. Nach der Beurkundung: Stammkapital einzahlen — Bankbestätigung an den Notar senden.
- 3. Nach Handelsregistereintrag: Konto wird auf die finale Firmierung umgeschrieben — bei modernen Anbietern automatisch.
Häufige Fragen zum GmbH-Geschäftskonto
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